Bürgermeisterwahl
Wahlaufruf zur Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 12. April 2026
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag, den 12. April 2026 findet in Malsburg-Marzell die Bürgermeisterwahl statt.
Sie entscheiden, wer für die nächsten acht Jahre als Vorsitzende/r des Gemeinderates und als Leiter/in der Gemeindeverwaltung die Geschicke unsere Gemeinde lenken wird. Sie entscheiden, wer die Gemeinde und ihre Bürgerschaft nach außen vertritt und repräsentiert.
Eines der wichtigen Elemente in einer Demokratie, das aktive Wahlrecht, gibt Ihnen die Möglichkeit, über die Zukunft unserer Gemeinde und damit über die Gestaltung unseres unmittelbaren Lebensbereiches mitzubestimmen.
Der Bürgermeister/ Die Bürgermeisterin wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie haben 1 Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Eine hohe Wahlbeteiligung spiegelt das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Weiterentwicklung der Gemeinde wieder.
Nehmen Sie deshalb für sich und auch für uns alle, Ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Die Wahllokale sind am Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Ab 18.00 Uhr wird das vorläufige Wahlergebnis in den Wahllokalen und im Briefwahlvorstand in öffentlicher Sitzung ermittelt.
Die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt im Bürgerhaus Edenbach, voraussichtlich gegen 19.00 Uhr.
Bitte gehen Sie am Sonntag zur Wahl und geben Sie der demokratischen Entscheidung mit einer hohen Wahlbeteiligung den notwendigen Rückhalt.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Wahlamt |
Hinweis zur Wahl des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin am Sonntag, den 12. April 2026
Am kommenden Sonntag, den 12. April 2026 findet die Wahl zum Bürgermeister/ zur Bürgermeisterin der Gemeinde Malsburg-Marzell statt. Sie können in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Bitte entnehmen Sie Ihr zuständiges Wahllokal Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Unser Wahllokal im Wahlbezirk I Malsburg und Wahlbezirk II Marzell sind rollstuhlgerecht.
Wahlscheine oder Briefwahlunterlagen können von eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 10. April 2026, 18.00 Uhr beantragt werden.
Im Falle plötzlicher Erkrankung (Attest vom Arzt muss vorgelegt werden), die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (11. April 2026), bis 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Bürgermeisteramt Malsburg-Marzell -Wahlamt- |
Wahlschein beantragen
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
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Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt.
Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.
