Aufstallungsgebot für Hausgeflügel bis Ende März verlängert
Landkreis Lörrach. Das seit einem Monat geltende Aufstallungsgebot für Hausgeflügel wird bis einschließlich 31. März verlängert. Alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter im Land-kreis Lörrach müssen sicherstellen, dass ihr Geflügel weiterhin in geschlossenen Ställen unter-gebracht ist oder durch andere Vorrichtungen, wie Netze oder Gitter mit einer maximalen Ma-schenweite von 25 mm, vor dem Eindringen von Wildvögeln geschützt ist. Die Aufstallung soll eine Ausbreitung der aviären Influenza (Vogelgrippe) auf Hausgeflügelbestände verhindern.
Die Maßnahmen werden verlängert, da im Laufe des letzten Monats fünf weitere verendete Wildvögel entdeckt wurden, die mit der Vogelgrippe vom Subtyp H5N1 infiziert waren. In allen Fällen handelt es sich um Möwen, die in Weil am Rhein, Lörrach und Efringen-Kirchen gefun-den wurden. Aktuell stehen noch die Untersuchungsergebnisse von vier Reihern aus.
Die zunehmenden Fälle lassen vermuten, dass sich die Vogelgrippe im Gebiet des Rheinknies und entlang der gesamten Rheinschiene insbesondere bei Wasservögeln stark ausbreitet. Eine ähnliche Entwicklung ist derzeit in vielen Teilen Baden-Württembergs und in den angrenzen-den französischen und Schweizer Regionen zu beobachten. Eine Beruhigung der Infektions-lage ist aktuell noch nicht festzustellen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass sich das Seuchengeschehen mit steigenden Außentemperaturen beruhigt. Viele Wasser-vögel kehren dann in die Brutgebiete Osteuropas zurück, wodurch der Infektionsdruck in der Region nachlässt.
Die Vogelgrippe (oder auch Geflügelpest) ist auch für Hausgeflügel hochansteckend, verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen und endet für die Tiere zumeist tödlich. Das Ro-bert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen aktuell jedoch weiterhin als sehr gering ein. Es wird dennoch dazu geraten, verendete Vögel und deren Aus-scheidungen nicht zu berühren und auch einen Kontakt von Haustieren mit einem solchen Tier zu vermeiden.
Wer tote Wildvögel im Landkreis findet, wird gebeten, den Fundort an den Fachbereich Veteri-närwesen & Lebensmittelüberwachung (E-Mail: , Te-lefon: 07621 410-2210) zu melden.
Weitere Infos zum Thema unter www.loerrach-landkreis.de/gefluegelpest
Das jetzt verlängerte Aufstallungsgebot gilt bereits seit dem 7. Februar 2023, nachdem bei ei-ner verendeten Möwe in Weil am Rhein die Vogelgrippe nachgewiesen wurde.
Die entsprechende Allgemeinverfügung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntma-chungen eingesehen werden.
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