Grundsteuerreform

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bewertung von Grundstücken für die Grundsteuer gegen das Grundgesetz verstößt. Der Grund: Die bisherige Berechnung beruhte auf veralteten Wertverhältnissen.

Das Land Baden-Württemberg hat 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) erlassen. Das LGrStG bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Während sich die Grundsteuerreform somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 auswirkt, werden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt.

Alle Grundstückeigentümerinnen und – eigentümer werden daher schon 2022 dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.
 
Für alle Fragen rund um die Grundsteuerreform ist derzeit das Finanzamt Lörrach zuständig. Die Gemeinde Malsburg-Marzell bittet deshalb die betroffenen Bürgerinnen und Bürger darum, bei Fragen sich ausschließlich an das Finanzamt zu wenden.

Wichtige und aktuelle Informationen gibt es hier:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Malsburg-Marzell
Do, 09. Juni 2022

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