Aus den Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Landkreis Lörrach darf ab sofort kein Wasser mehr für Bewässerung oder Beregnung entnommen werden. Das Verbot gilt ebenfalls für die Land- und Forstwirtschaft, dem Gartenbau sowie zur Kühl- und Brauchwassernutzung, auch wenn eine grundsätzliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Oberflächenwasserentnahme vorliegt. Ausgenommen von dem Verbot ist nur der Rhein. Das Entnahmeverbot gilt zunächst bis zum 15. August. Je nach Wetterlage ist eine Verlängerung des Verbots vorgesehen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Lörrach am heutigen Mittwoch erlassen. Sollte trotz Verbot illegal Wasser entnommen werden, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Das Landratsamt reagiert mit dieser Maßnahme auf die zum Teil sehr niedrigen Wasserstände vor allem in Bächen und Flüssen. Ein wesentlicher Grund für die jetzt niedrigen Wasserstände ist der geringe Niederschlag im vergangenen Winter und Frühjahr. Kurzzeitig auftretende Gewitter, Starkregenereignisse und Niederschläge führen zu keiner Entspannung der Niedrigwassersituation. Zudem ist auch der Grundwasservorrat, aus dem sich die oberirdischen Gewässer speisen, durch die Trockenzeiten der letzten Jahre unterdurchschnittlich niedrig.

Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen.