Grundsteuer - Feststellungsbescheid

In der Flächengemeinde Malsburg-Marzell kommt es oft vor, dass ein Wohngebäude auf einem großen Grundstück steht. Dabei ist lediglich der Bereich des Wohngebäudes als Bauland nutzbar.

In dem auszufüllenden ELSTER - Formular, welches Sie ausfüllen müssen wegen der Grundsteuerreform,  können Sie jedoch nur einen Wert (Bodenrichtwert) angeben. Um nicht für das gesamte Grundstück den Grundsteuerwert eines Baulandgrundstücks zu erhalten müssen Sie im ELSTER Formular im Feld 30 (Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung). Die Grundfläche Ihres Wohngebäudes sowie die Restfläche des Grundstückes angeben.

 

Sie erhalten Umfangreiche Ausfüllhilfen auf der Homepage Ihres FInanzamtes, hier finden Sie unter anderem auch Erklärvideos und Schritt für Schritt Anleitungen.

 

Die Bodenrichtwertzonen können Sie voraussichtlich ab Anfang September aus dem Portal

borisbw.de entnehmen.

 

Bitte haben Sie dafür verständnis, das Ihnen die Gemeindeverwaltung nur rudimentär bei Fragen zu diesem Thema weiterhelfen kann.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Malsburg-Marzell
Mi, 10. August 2022

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