Öffentliche Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung der Gesamtfortschreibung des FNP

Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans

der VVG Kandern – Malsburg-Marzell

 

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Kandern – Malsburg-Marzell hat am 13.07.2022 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans, Planteile Kandern und Malsburg-Marzell, sowie den Entwurf des Landschaftsplans gebilligt, und beschlossen, diesen in der Fassung vom Juni 2022 öffentlich auszulegen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 

Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans liegt mit Begründung und dem Entwurf des Umweltberichts in der Fassung vom Juni 2022

 

 

vom 22. August 2022 bis einschließlich 17. Oktober 2022

 

 

bei der Stadt Kandern, Waldeckstraße 39, 79400 Kandern und bei der Gemeinde Malsburg-Marzell, Rathausplatz 1, 79429 Malsburg-Marzell öffentlich aus.

 

Während dieser Auslegungsfrist können die Unterlagen zu den üblichen Dienststunden bei der Stadt Kandern und der Gemeinde Malsburg-Marzell eingesehen werden. Darüber hinaus stehen die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Kandern unter https://www.kandern.de/seite/366718/bebauungspläne.html und auf der Homepage der Gemeinde Malsburg-Marzell unter https://www.malsburg-marzell.de/ zur Einsicht-nahme bereit.    
In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Unterlagen postalisch anzufordern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.

 

Gemäß § 4b BauGB wurde die Stadtbau Lörrach mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt der Hinweis, dass die Auswertung von Stellungnahmen mit Unterstützung der Stadtbau Lörrach, Schillerstraße 4, 79540 Lörrach durchgeführt wird. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen den Einwender*innen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers ausschließlich hierfür erforderlich. Hilfreich ist ggfs. eine genaue Bezeichnung betroffener Grundstücke. Weitere Informationen gem. Art. 13 DSGVO finden Sie auf der Homepage der Stadtbau Lörrach www.stadtbau-loerrach.de/de/Datenschutz.

 

Kandern, 08.08.2022                                                           Malsburg-Marzell, 08.08.2022

 

 

 

Simone Penner                                                                   Mario Singer

Bürgermeisterin                                                                   Bürgermeister

 

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Malsburg-Marzell
Do, 11. August 2022

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