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Schöffen und Jugendschöffen gesucht

Schöffen und Jugendschöffen gesucht

 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde insgesamt 2 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Lörrach und Landgericht Freiburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

 

Besonders folgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt

  • Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen

  • Soziales Verständnis

  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen

  • Berufliche Erfahrung

  • Logisches Denkvermögen und Intuition

  • Gerechtigkeitssinn

  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen

  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit

  • Durchsetzungsvermögen

  • Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung bei Jugendschöffen und -schöffinnen

 

Verfahren

  • Die Verwaltung stellt jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Schöffinnen und Schöffen) zusammen.
  • Der Gemeinderat beschließt über die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen.
  • Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt.

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)

bis zum 13.04.2023 beim Hauptamt/Wahlamt Herr Seemann, Tel.:07626-9199-10 / E-Mail:

Bewerberformular Schöffen

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung

bis zum 13.04.2023 beim Hauptamt/Wahlamt Herr Seemann, Tel.:07626-9199-10 / E-Mail:  Wahlamt

Bewerberformular Jugendschöffen

 

Malsburg-Marzell, den 14.03.2023

Hauptamt/Wahlamt

Weitere Informationen

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