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Erlass Polizeiverordnung zur Nutzungsuntersagung von Grillstellen sowie zum Verbot offenen Feuers im öffentlichen Bereich auf der Gemarkung Malsburg-Marzell aufgrund der aktuellen Brandgefahr

Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen besteht derzeit eine erhöhte Waldbrandgefahr.

Um die Sicherheit von Mensch,Tier und Natur zu gewährleisten, wurde daher die Polizeiverordnung erlassen.

 

Diese Maßnahme erfolgt in Absprache mit der Unteren Forstbehörde des Landratsamts Lörrach, ForstBW sowie der örtlichen Feuerwehr.

 

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass offenes Feuer und Grillen, auch auf mitgebrachten Geräten, im Wald und in unmittelbarer Nähe zum Wald,  strengstens verboten sind. Zudem gilt im Wald ein generelles Rauchverbot.

 

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. 
Zuwiderhandlungen können hohe Bußgelder nach sich ziehen. 
Sobald die Wetterlage ein gefahrloses Grillen wieder zulässt, kann die Verordnung auch frühzeitig aufgehoben werden.

 

Wir bitten um Beachtung.

Gemeinde Malsburg-Marzell

Ortspolizeibehörde

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Malsburg-Marzell
Mo, 10. August 2026

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