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Ordnungsamt weist auf Unzulässigkeit abgestellter Fahrzeuge hin

Das Ordnungsamt der Gemeinde Malsburg-Marzell weist darauf hin, dass das Abstellen von nicht mehr verkehrstauglichen oder abgemeldeten Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum sowie auf unmittelbar angrenzenden Flächen unzulässig ist.

Unter nicht verkehrstauglichen Fahrzeugen sind insbesondere solche Fahrzeuge zu verstehen, die

  • kein gültiges Versicherungskennzeichen oder keine Zulassung besitzen,

  • erhebliche technische Mängel (z. B. fehlende Räder, beschädigte Karosserieteile, fehlende Beleuchtung) aufweisen,

  • erkennbar nicht mehr für den Straßenverkehr bestimmt sind.

Das dauerhafte Abstellen solcher Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder angrenzenden Grundstücken stellt eine unerlaubte Ablagerung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes dar.

Das Ordnungsamt ist verpflichtet, in solchen Fällen tätig zu werden. Wird ein Fahrzeug trotz Aufforderung nicht entfernt, kann die Gemeinde die Beseitigung auf Kosten des Halters oder Eigentümers veranlassen. Neben Verwaltungsgebühren entstehen dabei auch Kosten für Abschleppen und Entsorgung, die erheblich sein können.

Gleichzeitig appelliert die Gemeinde an alle Bürgerinnen und Bürger, mit Rücksicht und Augenmaß zu handeln. Öffentliche Straßen, Plätze und Parkflächen sind Gemeingut und dürfen nicht als Dauerabstell- oder Lagerflächen für Einzelne genutzt werden – sei es für abgemeldete Fahrzeuge, Langzeitparker, Wohnmobile oder Wohnwagen. Wenn alle mitdenken und verantwortungsbewusst handeln, muss die Ordnungsverwaltung nicht einschreiten und es bedarf auch keiner zusätzlichen Regelungen.

Die Gemeinde bittet daher alle Fahrzeughalter und -eigentümer, ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung nachzukommen und Fahrzeuge, die nicht mehr genutzt oder zugelassen sind, über zugelassene Verwertungsbetriebe oder Rücknahmestellen zu entsorgen.

Durch eine verantwortungsbewusste Handhabung tragen alle Bürgerinnen und Bürger zum Schutz des Ortsbildes, der Sicherheit im Straßenverkehr und der Umwelt bei.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Malsburg-Marzell
Do, 25. September 2025

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