Mietrechtliche Neuerungen ab 1. Januar 2026
Mietrechtliche Neuerungen ab 1. Januar 2026
Information für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Malsburg-Marzell
Zum 1. Januar 2026 ist die Gemeinde Malsburg-Marzell durch Rechtsverordnungen des Landes Baden-Württemberg als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft worden.
Diese Einstufung hat unmittelbare mietrechtliche Folgen, die kraft Gesetzes gelten. Die Gemeinde Malsburg-Marzell hat hierzu keine eigene Entscheidung getroffen und ist nicht Vollzugs- oder Kontrollbehörde.
1. Mietpreisbremse bei Neuvermietungen
Bei Abschluss eines neuen Mietvertrags über Wohnraum darf die vereinbarte Miete grundsätzlich höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ausnahmen gelten unter anderem für:
Neubauten (Erstvermietung nach Fertigstellung)
Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden
2. Abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
Für bestehende Mietverhältnisse gilt:
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % erhöht werden
(statt der sonst geltenden 20 %).
3. Verlängerte Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen
Wird eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt, gilt:
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist erst nach fünf Jahren zulässig.
Wichtige Hinweise
Die genannten Regelungen gelten unmittelbar aufgrund von Landesrecht.
Die Gemeinde Malsburg-Marzell
prüft oder überwacht Mietverhältnisse nicht
und kann keine Einzelfallentscheidungen treffen.
Die Durchsetzung der Rechte erfolgt im Verhältnis zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.
Weitere Informationen und Beratung
Bei Fragen zu individuellen Mietverhältnissen wenden Sie sich bitte an:
einen Mieterverein
eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Mietrecht
die Verbraucherzentrale
Die Gemeindeverwaltung
Weitere Informationen
Veröffentlichung
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